Einlösebedingungen / Spielregeln

1) GUTSCHEIN EINLÖSEN
a. Zeigen Sie das gesamte Gutscheinbuch IMMER vor Ihrer Inanspruchnahme her, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Herausgetrennte Gutscheine sind NICHT gültig. Dies hat keine Nachteile für Sie als Gast, sondern ist nötig, um einen reibungslosen Bonier- und Kassenablauf zu gewährleisten. Die Gutscheine können nachträglich nicht angenommen werden. Bei Vorreservierungen (Telefonisch oder per Mail) ist das Gutscheinbuch zu erwähnen.
(Falls Vorreservierungen gefordert sind, ist das unbedingt einzuhalten. Ansonsten keine Gutscheineinlösung möglich).
b. Bei Gastrogutscheinen ist in Verbindung (bei einem Gratishauptgericht) ein bezahltes Getränk z. b: Soda zu konsumieren

2) HINWEISE AUF GUTSCHEINE BEACHTEN Bitte beachten Sie auch immer die individuellen Einlösebedingungen auf den einzelnen Gutscheinen.

3) DOPPEL-GUTSCHEINE – Ermöglichen Ihnen einen zweiten Besuch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass beide Gutscheine NICHT am selben Tag eingelöst werden können (sofern nichts anderes auf dem Gutschein angegeben ist).

4) BEI PARTNER-GUTSCHEINEN GILT:
a. Wenn 2 Personen – 2 Hauptgerichte konsumieren
b. Es wird immer die zweite, günstigere oder wertgleiche Leistung von der Rechnung abgezogen, sofern JEDER der Personen mindestens ein Getränk konsumiert. Kommen zwei Erwachsene mit Kind/er, darf z.B. NICHT der Kinderteller abgezogen werden.
c. Falls der Wert auf das 2. Hauptgericht eingeschränkt ist, wird dieser beim 2. günstigeren Gericht abgezogen.
d. Ebenso bei Freizeitaktivitäten: Kommen zwei Erwachsene mit Kind/er, darf z.B. NICHT der Kindereintritt abgezogen werden.

GRUPPEN:
Kommen mehr als 2 Personen mit einem oder mehreren Gutscheinbüchern, muss dem Gastwirt VOR der Bestellung mitgeteilt werden, welches Paar gemeinsam einen Gutschein einlöst. Bei einer größeren Personengruppe werden maximal 5 Gutscheinbücher akzeptiert.

Gutscheine können nicht eingelöst werden:

  • Weihnachten vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Jänner, Heiligen
    Drei Könige, Oster-, Pfingstfeiertage, Valentinstag, Muttertag und allen
    gesetzlichen Feiertagen Österreichs.
    SONNTAGE sind KEINE gesetzlichen Feiertage.
  • Sonderveranstaltungen: Wie zum Beispiel: Hochzeiten, Geburtstags-,
    Weihnachts-, Betriebs- oder Vereinsfeiern etc. (Kirtag, Markt- oder
    Stadtfest sind KEINE Sonderveranstaltungen – die Gutscheine sind
    daher einlösbar!).
  • Sonderaktionen: All-you-can-eat, Brunch, Mittagstisch, komplette
    Menüs sowie saisonalen Sonderkarten etc. (Dies gilt auch für die
    Mitnahme von Speisen und bei Lieferservice).
  • In Kombination mit anderen Gutscheinen oder Rabatten des Partner-
    betriebes.
  • Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehreren Gutscheinen ist aus-
    geschlossen. Der Gutschein gilt ebenfalls nicht für reduzierte Ware,
    Sonderangebote etc.
  • Bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte.
  • Herausgetrennte Gutscheine sind NICHT GÜLTIG.
  • Eine Barauszahlung der Gutscheine ist NICHT möglich.
  • Es besteht kein Anspruch auf Einlösung des Gutscheines bei Insol-
    venzen oder Geschäftsauflösungen! (Daher wird in diesem Fall keine
    Haftung übernommen)

Falls von unserem Partnerbetrieb gewünscht, ersuchen wir Sie um eine Reservierung. Bitte respektieren Sie die oben genannten Einlösebedingungen bzw. die Spielregeln, somit wird ein reibungsloses Einlösen Ihrer Gutscheine gewährleistet.

Viel Spaß beim Stöbern, Genießen und Sparen wünscht Ihnen herzlichst
Ihr Team vom Bezirks-Gutscheinbuch

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir für Urheberrechtsverletzungen keine Haftung übernehmen können und wir uns im Falle einer Abmahnung und dergleichen schad- und klaglos halten werden.